Kommunalwahl 2021 - Thesenpapier: Aktuelle Situation der Kinderbetreuung in der Stadt Mühlheim am

Main

Krippenkinder: Kinder im Alter von 1-3 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung nach 24 SGB VIII Absatz 2. Hierzu werden durch die Stadt, die freien und kirchlichen Trger und durch das Tagesmutterangebot des Vereins Frau-Mutter-Kind insgesamt 255 mgliche Pltze vorgehalten/ angeboten. Diese verteilen sich auf die einzelnen Einrichtungen wie folgt: Aus dem Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Stadt Mühlheim geht hervor, dass für Kinder mit Rechtsanspruch (Krippe 1-3 Jahre) für die Jahrgänge 2017-2018 ein Versorgungsgrad von 41,06% erreicht wurde. Bei Berücksichtigung aller Kinder im Krippenalter (Krippe 0-3 Jahren) wird hingegen lediglich ein Versorgungsgrad von 28,02% erreicht, vgl. nachfolgende Tabelle. Quelle: Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Statd Mühlheim am Main; S. 12 erste Tabelle Bund, Länder und Kommunen haben sich vor dem Jahr 2013 darauf verständigt, dass für 35% der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren eine Betreuung aufgebaut bzw. unterhalten werden soll. Dies würde rein rechnerisch für das Jahr 2019 unter Berücksichtigung der Anzahl aller Kinder (910) für die Jahrgänge 2017 bis 2019 einen Bedarf von 319 Plätzen ergeben. Dies bedeutet, dass im Schnitt nur jedes 3. Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Aktuell werden jedoch lediglich 255 Plätze angeboten. Zwar mag es richtig sein, dass sich rechnerisch für die Jahrgänge 2017 – 2018 ein Versorgungsgrad von 41,06% ergibt. Hier wird jedoch eine völlig andere Ausgangsgröße, nämlich die Anzahl der Kinder von 1 bis 3 Jahren, zugrunde gelegt. Daher kann diese Zahl zur Deckung des Bedarfs unserer Ansicht nach nicht angeführt werden. Ferner bleibt hierbei unberücksichtigt, dass die Zahl derer, die einen Betreuungsplatz wünschen, ebenfalls steigt. Selbst bei Berücksichtigung eines Versorgungsgrades von 41,06% ist es demnach nur 2/5 aller Eltern möglich einen Betreuungsplatz für ihr Kind in Mühlheim zu erhalten. Daher ist es fraglich, ob das damals gemeinsam vereinbarte Betreuungsangebot für 35% der berücksichtigungsfähigen Kinder noch zeitgemäß ist oder ob die Stadt Mühlheim nicht eher versuchen sollte, die tatsächlich benötigten Plätze zu ermitteln und anzubieten. Im aktuellen Jahr 2020 ist es für viele Eltern problematisch ein entsprechendes Betreuungsangebot zu erhalten. Die gängige Praxis in Mühlheim sieht nämlich vor, dass Kinder, die nach dem 31.08. eines Jahres geboren sind, erst eine Berücksichtigung im darauffolgenden Jahr finden. Diese Praxis erhöht somit den Druck auf das bestehende System weiter, da sich dies in jedem Geburtenjahrgang fortsetzt. Zur Verdeutlichung möchte wir folgendes Beispiel nennen: Ein Kind, geboren am 01.10.2019, erhält voraussichtlich erst ab 01.08.2021, mithin fast nach zwei Jahren, einen Krippenplatz. Da das Kind auf der Warteliste der Stadt Mühlheim bereits ebenfalls knapp zwei Jahre gestanden hat, hat es im Vergleich zu einem im Jahr 2020 geborenen Kind Vorrang, da seine Wartezeit um ein Jahr höher ist. Die Folge ist, dass selbst wenn das im Jahr 2020 geborene Kind vor dem Stichtag 31.08. geboren ist, es dennoch wahrscheinlich erst einen Krippenplatz ab dem 2. Lebensjahr erhalten kann. Aufgrund dieser beschrieben Praxis erhalten Kinder voraussichtlich erst mit dem 2. Lebensjahr einen Krippenplatz. Dies bedeutet schlichtweg, dass ein Elternteil bis zu zwei Jahre zu Hause bleiben muss. Bei alleinerziehenden Eltern sieht dies nicht anders aus. Die finanziellen Auswirkungen für die Familien sind hierbei nicht zu vernachlässigen. Kindergartenkinder: Auch für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (Beendigung durch Eintritt Schule) besteht nach § 24 SGB VIII Abs. 1 ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung. Hierzu werden ebenfalls durch die Stadt, die freien und kirchlichen Träger insgesamt 975 mögliche Plätze (bauseits) vorgehalten/ angeboten. Ferner werden durch Neu-/ Umbaumaßnahmen weitere Plätze geschaffen. Diese verteilen sich auf die einzelnen Einrichtungen wie folgt: Aus dem Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Stadt Mühlheim zeigt sich, dass grundsätzlich für das kommende Jahr 2021 bauseits eine Überdeckung des Auslastungsgrades erreicht wird. Berücksichtigt man jedoch die personelle Ausstattung, ergibt sich für dieses Jahr eine nicht zu unterschätzende Unterdeckung. Quelle: Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Stadt Mühlheim am Main; S. 24 letzte Tabelle Für die beiden darauffolgenden Jahre ergibt sich auch ohne Berücksichtigung der personellen Ausstattung rein rechnerisch eine Unterdeckung, vgl. oben genannte Tabelle. Diese Unterdeckung erhöht sich noch bei Berücksichtigung der personellen Ausstattung. Die Stadt Mühlheim kommt in ihrer Bedarfsplanung 2020 zu dem Ergebnis, dass selbst bei einem kontinuierlichen Ausbau des Platzangebotes, dies zu keiner Verbesserung führt. Das Problem sei nach Ansicht der Stadt die angespannte personelle Ausstattung. In der Folge bedeutet dies, dass nicht jedem Kind, obwohl es einen gesetzlichen Anspruch ab dem 3. Lebensjahr hat, ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die gängige Praxis in Mühlheim sieht vor, dass Kinder, die vor dem 31.08. geboren sind und einen Krippen-/Tagesmutterbetreuungsplatz haben, automatisch nach den Sommerferien in den Kindergarten wechseln. Bei diesen Kinder kann der Rechtsanspruch gewahrt werden. Hingegen werden Kinder, die ihr 3. Lebensjahr erst nach dem 31.08. erreichen, voraussichtlich erst nach den Sommerferien des darauffolgenden Jahres, also sprich mit 4 Jahren, in den Kindergarten wechseln. Damit diese Eltern nicht schlechter gestellt werden, als Eltern mit vor dem Stichtag 31.08. geborenen Kindern, müssen diese nur den Betreuungsbetrag wie für ein Kindergartenkind bezahlen, obwohl es sich weiterhin in einer Krippe befindet. Dies bedeutet jedoch, dass diese eigentlichen Kindergartenkinder Plätze für jüngere Kinder belegen. Erschwert wird diese Situation durch die Anforderungen an die Erzieher, die sowohl ganz junge Kinder als auch Kindergartenkinder betreuen und fördern müssen. Auch für die älteren Kinder ist es sehr ungünstig mit wesentlich jüngeren Kindern in einer Gruppe zu sein. Fazit: Die Betreuungssituation in Mühlheim ist sehr angespannt und für Familien sehr unbefriedigend. Auch wenn die Stadt Mühlheim durch die geplanten Neubaumaßnahmen versucht diesen Betreuungsdruck entgegen zu wirken, wird dem Ganzen jedoch nicht vollends Rechnung getragen. Unserer Ansicht nach bleibt bei den geplanten bauseitigen Maßnahmen der Stadt unberücksichtigt, dass 2021 diverse Neubauprojekte mit mehreren Wohneinheiten fertiggestellt werden. Zu erwähnen sei hier das ehemalige Bendergelände an der S-Bahn Haltestelle Dietesheim oder der Gebäudekomplex in Lämmerspiel an der Kolpingstraße. Der geplante Neubaukomplex auf dem Waitz Gelände darf ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben, auch wenn dieser vermutlich erst 2022 fertiggestellt werden wird. Mit der Fertigstellung dieser Komplexe kommt es zu einem Zuzug von Familien, die den Druck auf das Betreuungsangebot erhöhen. Der Bedarf für Betreuung von Ü3 Kinder steigt demnach und wurde in der o.g. Tabelle nicht hinreichend berücksichtigt. Der Aussage des Ersten Stadtrates Dr. Alexander Krey, dass im Jahr 2021 somit ein rechnerischer Überhang von Ü3 Betreuungsplätzen von 61 Plätzen vorliegt, vgl. OP-Online Artikel vom 08.11.2020, deckt sich leider nicht mit der errechneten Tabelle der Stadt Mühlheim. Vielmehr geht die o.g. Tabelle von einem Überhang für das Jahr 2021 von lediglich 24 Plätzen aus, ohne Berücksichtigung der fehlenden Erzieher. Unter Berücksichtigung der fehlenden oder offenen Stellen ist vielmehr von einem Mangel von 117 Plätzen auszugehen, obwohl hier der Zuzug durch Fertigstellung der Wohnkomplexe unberücksichtigt bleibt, auch wenn Herr Dr. Alexander Krey dies grundsätzlich verneint, ohne hierzu hinreichende Fakten zu nennen. Daher gehen die durch die Stadt Mühlheim geplanten bauseits getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung des Kinderbetreuungsangebots nicht weit genug. Ebenfalls wird vernachlässigt, dass in den Jahren 2020 bis 2022 die geburtenstarken Jahrgänge (die Babyboomer) in Rente gehen. Dies hat zur Folge, dass die errechnete Unterdeckung aufgrund Abgangs von Erziehern vermutlich noch viel höher ausfallen wird, als von der Stadt Mühlheim prognostiziert. Daher muss neben den bauseits getroffenen Maßnahmen auch eine Offensive zur Nachwuchsgewinnung von Erziehern erfolgen, da anderenfalls die Besetzung der neugeschaffenen Kita- und Kindergartenplätze unmöglich ist. Ferner sollte überlegt werden, ob eine Bedarfsberechnung anhand der damals gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen vor 2013 getroffenen vereinbarten Betreuungsangebot in Höhe von 35% der berücksichtigungsfähigen Kindern noch zeitgemäß erscheint. Bei zugrundelegen dieses Prozentsatzes wird davon ausgegangen, dass nur für jedes dritte Kind eine U3 Betreuung gewünscht ist. Andere Gemeinden gehen vielmehr von einem Prozentsatz von 50% aus, vgl. Bedarfsplan der Stadt Rodgau 2020_21 Seite 5. Aus den oben genanten Gründen kann daher der Aussage des Ersten Stadtrates Dr. Alexander Krey, dass in Mühlheim ab dem Sommer 2021 allen Kindern im Ü3-Bereich ein Platz angeboten werden kann, nicht gefolgt werden. Es muss dringend gehandelt werden.
Bürger für Mühlheim e. V. © 2022

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Thesenpapier: Aktuelle Situation

der Kinderbetreuung in der Stadt

Mühlheim am Main

Krippenkinder: Kinder im Alter von 1-3 Jahren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung nach 24 SGB VIII Absatz 2. Hierzu werden durch die Stadt, die freien und kirchlichen Trger und durch das Tagesmutterangebot des Vereins Frau-Mutter-Kind insgesamt 255 mgliche Pltze vorgehalten/ angeboten. Diese verteilen sich auf die einzelnen Einrichtungen wie folgt: Aus dem Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Stadt Mühlheim geht hervor, dass für Kinder mit Rechtsanspruch (Krippe 1-3 Jahre) für die Jahrgänge 2017-2018 ein Versorgungsgrad von 41,06% erreicht wurde. Bei Berücksichtigung aller Kinder im Krippenalter (Krippe 0-3 Jahren) wird hingegen lediglich ein Versorgungsgrad von 28,02% erreicht, vgl. nachfolgende Tabelle. Quelle: Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Stadt Mühlheim am Main; S. 12 erste Tabelle Bund, Länder und Kommunen haben sich vor dem Jahr 2013 darauf verständigt, dass für 35% der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren eine Betreuung aufgebaut bzw. unterhalten werden soll. Dies würde rein rechnerisch für das Jahr 2019 unter Berücksichtigung der Anzahl aller Kinder (910) für die Jahrgänge 2017 bis 2019 einen Bedarf von 319 Plätzen ergeben. Dies bedeutet, dass im Schnitt nur jedes 3. Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Aktuell werden jedoch lediglich 255 Plätze angeboten. Zwar mag es richtig sein, dass sich rechnerisch für die Jahrgänge 2017 – 2018 ein Versorgungsgrad von 41,06% ergibt. Hier wird jedoch eine völlig andere Ausgangsgröße, nämlich die Anzahl der Kinder von 1 bis 3 Jahren, zugrunde gelegt. Daher kann diese Zahl zur Deckung des Bedarfs unserer Ansicht nach nicht angeführt werden. Ferner bleibt hierbei unberücksichtigt, dass die Zahl derer, die einen Betreuungsplatz wünschen, ebenfalls steigt. Selbst bei Berücksichtigung eines Versorgungsgrades von 41,06% ist es demnach nur 2/5 aller Eltern möglich einen Betreuungsplatz für ihr Kind in Mühlheim zu erhalten. Daher ist es fraglich, ob das damals gemeinsam vereinbarte Betreuungsangebot für 35% der berücksichtigungsfähigen Kinder noch zeitgemäß ist oder ob die Stadt Mühlheim nicht eher versuchen sollte, die tatsächlich benötigten Plätze zu ermitteln und anzubieten. Im aktuellen Jahr 2020 ist es für viele Eltern problematisch ein entsprechendes Betreuungsangebot zu erhalten. Die gängige Praxis in Mühlheim sieht nämlich vor, dass Kinder, die nach dem 31.08. eines Jahres geboren sind, erst eine Berücksichtigung im darauffolgenden Jahr finden. Diese Praxis erhöht somit den Druck auf das bestehende System weiter, da sich dies in jedem Geburtenjahrgang fortsetzt. Zur Verdeutlichung möchte wir folgendes Beispiel nennen: Ein Kind, geboren am 01.10.2019, erhält voraussichtlich erst ab 01.08.2021, mithin fast nach zwei Jahren, einen Krippenplatz. Da das Kind auf der Warteliste der Stadt Mühlheim bereits ebenfalls knapp zwei Jahre gestanden hat, hat es im Vergleich zu einem im Jahr 2020 geborenen Kind Vorrang, da seine Wartezeit um ein Jahr höher ist. Die Folge ist, dass selbst wenn das im Jahr 2020 geborene Kind vor dem Stichtag 31.08. geboren ist, es dennoch wahrscheinlich erst einen Krippenplatz ab dem 2. Lebensjahr erhalten kann. Aufgrund dieser beschrieben Praxis erhalten Kinder voraussichtlich erst mit dem 2. Lebensjahr einen Krippenplatz. Dies bedeutet schlichtweg, dass ein Elternteil bis zu zwei Jahre zu Hause bleiben muss. Bei alleinerziehenden Eltern sieht dies nicht anders aus. Die finanziellen Auswirkungen für die Familien sind hierbei nicht zu vernachlässigen. Kindergartenkinder: Auch für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (Beendigung durch Eintritt Schule) besteht nach § 24 SGB VIII Abs. 1 ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung. Hierzu werden ebenfalls durch die Stadt, die freien und kirchlichen Träger insgesamt 975 mögliche Plätze (bauseits) vorgehalten/ angeboten. Ferner werden durch Neu-/ Umbaumaßnahmen weitere Plätze geschaffen. Diese verteilen sich auf die einzelnen Einrichtungen wie folgt: Aus dem Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Stadt Mühlheim zeigt sich, dass grundsätzlich für das kommende Jahr 2021 bauseits eine Überdeckung des Auslastungsgrades erreicht wird. Berücksichtigt man jedoch die personelle Ausstattung, ergibt sich für dieses Jahr eine nicht zu unterschätzende Unterdeckung. Quelle: Bedarfsplan 2020 Stand 10_2020 der Stadt Mühlheim am Main; S. 24 letzte Tabelle Für die beiden darauffolgenden Jahre ergibt sich auch ohne Berücksichtigung der personellen Ausstattung rein rechnerisch eine Unterdeckung, vgl. oben genannte Tabelle. Diese Unterdeckung erhöht sich noch bei Berücksichtigung der personellen Ausstattung. Die Stadt Mühlheim kommt in ihrer Bedarfsplanung 2020 zu dem Ergebnis, dass selbst bei einem kontinuierlichen Ausbau des Platzangebotes, dies zu keiner Verbesserung führt. Das Problem sei nach Ansicht der Stadt die angespannte personelle Ausstattung. In der Folge bedeutet dies, dass nicht jedem Kind, obwohl es einen gesetzlichen Anspruch ab dem 3. Lebensjahr hat, ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die gängige Praxis in Mühlheim sieht vor, dass Kinder, die vor dem 31.08. geboren sind und einen Krippen- /Tagesmutterbetreuungsplatz haben, automatisch nach den Sommerferien in den Kindergarten wechseln. Bei diesen Kinder kann der Rechtsanspruch gewahrt werden. Hingegen werden Kinder, die ihr 3. Lebensjahr erst nach dem 31.08. erreichen, voraussichtlich erst nach den Sommerferien des darauffolgenden Jahres, also sprich mit 4 Jahren, in den Kindergarten wechseln. Damit diese Eltern nicht schlechter gestellt werden, als Eltern mit vor dem Stichtag 31.08. geborenen Kindern, müssen diese nur den Betreuungsbetrag wie für ein Kindergartenkind bezahlen, obwohl es sich weiterhin in einer Krippe befindet. Dies bedeutet jedoch, dass diese eigentlichen Kindergartenkinder Plätze für jüngere Kinder belegen. Erschwert wird diese Situation durch die Anforderungen an die Erzieher, die sowohl ganz junge Kinder als auch Kindergartenkinder betreuen und fördern müssen. Auch für die älteren Kinder ist es sehr ungünstig mit wesentlich jüngeren Kindern in einer Gruppe zu sein. Fazit: Die Betreuungssituation in Mühlheim ist sehr angespannt und für Familien sehr unbefriedigend. Auch wenn die Stadt Mühlheim durch die geplanten Neubaumaßnahmen versucht diesen Betreuungsdruck entgegen zu wirken, wird dem Ganzen jedoch nicht vollends Rechnung getragen. Unserer Ansicht nach bleibt bei den geplanten bauseitigen Maßnahmen der Stadt unberücksichtigt, dass 2021 diverse Neubauprojekte mit mehreren Wohneinheiten fertiggestellt werden. Zu erwähnen sei hier das ehemalige Bendergelände an der S-Bahn Haltestelle Dietesheim oder der Gebäudekomplex in Lämmerspiel an der Kolpingstraße. Der geplante Neubaukomplex auf dem Waitz Gelände darf ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben, auch wenn dieser vermutlich erst 2022 fertiggestellt werden wird. Mit der Fertigstellung dieser Komplexe kommt es zu einem Zuzug von Familien, die den Druck auf das Betreuungsangebot erhöhen. Der Bedarf für Betreuung von Ü3 Kinder steigt demnach und wurde in der o.g. Tabelle nicht hinreichend berücksichtigt. Der Aussage des Ersten Stadtrates Dr. Alexander Krey, dass im Jahr 2021 somit ein rechnerischer Überhang von Ü3 Betreuungsplätzen von 61 Plätzen vorliegt, vgl. OP- Online Artikel vom 08.11.2020, deckt sich leider nicht mit der errechneten Tabelle der Stadt Mühlheim. Vielmehr geht die o.g. Tabelle von einem Überhang für das Jahr 2021 von lediglich 24 Plätzen aus, ohne Berücksichtigung der fehlenden Erzieher. Unter Berücksichtigung der fehlenden oder offenen Stellen ist vielmehr von einem Mangel von 117 Plätzen auszugehen, obwohl hier der Zuzug durch Fertigstellung der Wohnkomplexe unberücksichtigt bleibt, auch wenn Herr Dr. Alexander Krey dies grundsätzlich verneint, ohne hierzu hinreichende Fakten zu nennen. Daher gehen die durch die Stadt Mühlheim geplanten bauseits getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung des Kinderbetreuungsangebots nicht weit genug. Ebenfalls wird vernachlässigt, dass in den Jahren 2020 bis 2022 die geburtenstarken Jahrgänge (die Babyboomer) in Rente gehen. Dies hat zur Folge, dass die errechnete Unterdeckung aufgrund Abgangs von Erziehern vermutlich noch viel höher ausfallen wird, als von der Stadt Mühlheim prognostiziert. Daher muss neben den bauseits getroffenen Maßnahmen auch eine Offensive zur Nachwuchsgewinnung von Erziehern erfolgen, da anderenfalls die Besetzung der neugeschaffenen Kita- und Kindergartenplätze unmöglich ist. Ferner sollte überlegt werden, ob eine Bedarfsberechnung anhand der damals gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen vor 2013 getroffenen vereinbarten Betreuungsangebot in Höhe von 35% der berücksichtigungsfähigen Kindern noch zeitgemäß erscheint. Bei zugrundelegen dieses Prozentsatzes wird davon ausgegangen, dass nur für jedes dritte Kind eine U3 Betreuung gewünscht ist. Andere Gemeinden gehen vielmehr von einem Prozentsatz von 50% aus, vgl. Bedarfsplan der Stadt Rodgau 2020_21 Seite 5. Aus den oben genanten Gründen kann daher der Aussage des Ersten Stadtrates Dr. Alexander Krey, dass in Mühlheim ab dem Sommer 2021 allen Kindern im Ü3-Bereich ein Platz angeboten werden kann, nicht gefolgt werden. Es muss dringend gehandelt werden.
Bürger für Mühlheim e. V. © 2021